Blick aus einem Fenster auf Frankfurt

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 16.08.2026

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Firma Fenster & Türen Edyta Gawelda (nachfolgend „Unternehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“). Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§2 Vertragsschluss

  1. Angebote des Unternehmers sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Unternehmers zustande.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, diese unverzüglich auf Richtigkeit zu überprüfen und Abweichungen sofort mitzuteilen.
  4. An sämtlichen Angebots-, Planungs-, Zeichnungs-, Kalkulations- sowie sonstigen technischen Unterlagen behält sich der Unternehmer sämtliche Eigentums-, Urheber- und Nutzungsrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Erfordert die Situation, dass der Kunde diese Daten ganz oder teilweise weitergeben muss, benötigt der Kunde eine vorherige textliche/schriftliche Freigabe des Unternehmers.
  5. An Abbildungen, Zeichnungen, individuellen technischen Problemlösungen und sonstigen Unterlagen behält sich das Unternehmen Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Unternehmens, sofern die Weitergabe nicht zur Prüfung des Angebots (z. B. durch Energieberater oder Architekten) zwingend erforderlich ist.
  6. Ist der Kunde Unternehmer, gilt zusätzlich: Über alle objektiv vertraulichen Informationen (insbesondere Preise, Rabatte, Kalkulationen und interne Abläufe und anderweitige Kenntnisse) ist Stillschweigen zu bewahren. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort. Für Verbraucher gilt diese erweiterte Geheimhaltungspflicht ausdrücklich nicht.

§3 Leistungsumfang

  1. Gegenstand des Vertrages ist die Lieferung und – sofern vereinbart – Montage von Fenstern, Türen oder sonstigen Bauelementen.
  2. Maßanfertigungen erfolgen nach den vereinbarten Spezifikationen, Beschaffenheit, Aufmaßen und Kosteneinigung.

§4 Preise und Zahlung

  1. Es gelten die in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.
  2. 60 % des Gesamtpreises sind als Vorauszahlung nach Vertragsabschluss fällig.
  3. Die Fertigung beginnt erst nach Eingang (Kontoeingang Unternehmers) der Vorauszahlung
  4. Der Restbetrag ist nach Abnahme der Leistung und Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen.
  5. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Unternehmer berechtigt, Verzugszinsen und andere etwaige hieraus entstandene Schäden zu verlangen. Die Höhe richtet sich nach der jeweiligen Situation.

§5 Liefer- und Ausführungsfristen

  1. Lieferfristen gelten als unverbindliche Richtwerte, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
  2. Die Lieferfrist beginnt erst nach:
    1. vollständiger Klärung aller technischen Details
    2. Eingang der vereinbarten Vorauszahlung
  3. Bei unvorhersehbaren Ereignissen (z. B. Lieferengpässen, höhere Gewalt, Streik, Krankheit) verlängert sich die Lieferzeit entsprechend.

§6 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Montage ohne Behinderung durchgeführt werden kann. Hierzu zählt auch die Bereitstellung von sämtlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge für den Unternehmer.
  2. Insbesondere sind bereitzustellen:
    1. freier Zugang zum Leistungsort
    2. Stromversorgung
  3. Sind andere Gewerke im Verzug die für die Arbeit des Unternehmens einen Verzug bedeuten, ist dieser Umstand kein Verzugsschaden auslösendes Ereignis. Hieraus entstandene Schäden sind nicht vom Unternehmer zu tragen.
  4. Verzögerungen oder Zusatzaufwand aufgrund fehlender Voraussetzungen gehen zu Lasten des Kunden.
  5. Der Kunde hat dem Unternehmen bauliche Besonderheiten mitzuteilen. Hierzu zählen insbesondere, Brandschutz, Denkmalauflagen, Fluchtwege, sowie das Vorhandensein von Gefahrstoffen (z.B. Asbest, …). Ist Asbest vom Unternehmen entdeckt, ist dieses berechtigt die Arbeiten einzustellen oder zu unterbrechen. Die hier entstandenen Kosten für die Baustelle und eventuellen Baustopp hat der Unternehmer nicht zu verantworten oder zu tragen.

§7 Abnahme

  1. Die Leistung ist nach Fertigstellung vom Kunden abzunehmen.
  2. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Fertigstellung keine Abnahme, gilt die Leistung als abgenommen.
  3. Die Abnahme gilt ebenfalls als erfolgt, wenn die Leistung in Gebrauch genommen wird.
  4. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

§8 Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung (Kontoeingang des Unternehmens) Eigentum des Unternehmers.
  2. Erfolgt die Anlieferung der Bauelemente vor dem Montagetermin, geht die Gefahr für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl mit der Anlieferung an die vereinbarte Adresse auf den Kunden über. Der Kunde ist verpflichtet, für eine sachgemäße und diebstahlsichere Lagerung zu sorgen. Offensichtliche Transportschäden sind vom Kunden bei Anlieferung unverzüglich zu dokumentieren und dem Unternehmen anzuzeigen.

§9 Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht besteht nicht, da alle Produkte individuell nach Kundenspezifikation gefertigt werden (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).

§10 Gewährleistung

  1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
  2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre ab Abnahme bei Bauleistungen.
  3. Der Unternehmer ist berechtigt, nach seiner Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung vorzunehmen.

§11 Haftung

  1. Der Unternehmer haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Unternehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
  3. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt.
  4. Eine Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§12 Datenschutz

  1. Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet.
  2. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur per Textform durch das Unternehmen, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
  3. Es gilt die separate Datenschutzerklärung des Unternehmens.

§13 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An diese Stelle tritt die gesetzliche Regelung oder beide Parteien einigen sich auf die dem Willen beider Parteien wiedergebende neue Bestimmung.
  3. Der Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens.
  4. Das Unternehmen ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.